Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
1. GELTUNGSBEREICH
Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt, abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
2. ANGEBOT
Das Preisangebot erlangt seine Verbindlichkeit mit der Bestätigung des Lieferanten, wenn nichts anderes erwähnt ist, enthält es keine Mehrwertsteuer. Die im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, einschließlich des dadurch evtl. verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber zusätzlich berechnet.
3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Zahlungsfristen laufen ab Rechnungsdatum. Die Rechnung (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) wird unter dem Tage der Fertigstellung der Ware bzw. einer Teilmenge gestellt (Hohlschuld/Annahmeverzug). Bei Bereitstellung großer Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.
Wird ein Auftrag mangels Druckfreigabe durch den Auftraggeber oder fehlender Manuskripte unverhältnismäßig lange nicht weiterbearbeitet (über 3 Monate), so können die bis dahin entstandenen Kosten vorab berechnet werden.
Bei Neukunden ist eine Anzahlung von 60 % der Auftragssumme, den Restbetrag bei Fertigstellung zu leisten.
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat, wenn nichts anderes vereinbart, innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfolgen. Für Einzelaufträge und Abrufe bis zu 100 Euro sind bei Fertigstellung in bar zu bezahlen. Bei kleinen Beträgen gilt Nachnahmesendung als gewerbeüblich. Dem Auftraggeber steht wegen etwaiger eigener Ansprüche, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund ein Aufrechnungsrecht nicht zu.
4. ZAHLUNGSVERZUG
Ist die Erfüllung eines Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung sowie sofortige Bezahlung aller Rechnungen, mit deren Bezahlung sich der Auftraggeber in Verzug befindet, verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen und die bis dorthin entstandenen Kosten berechnen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz und anfallende Mahnspesen zu zahlen.
Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
5. EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks oder Wechsel Eigentum des Auftragnehmers. Sie darf vor voller Bezahlung oder vor Einlösung der dafür hingegebenen Schecks oder Wechsel ohne Zustimmung des Auftragnehmers weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden. Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Auftraggeber nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf auf den Auftragnehmer
übergeht. Die Forderung des Auftraggebers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an den Auftragnehmer abgetreten, welcher diese Abtretung hierdurch annimmt. An allen vom Auftraggeber übergebenen Rohmaterialien jeder Art, Manuskripte und Vorlagen ist hinsichtlich sämtlicher Forderungen des Auftragnehmers mit der Übergabe ein Pfandrecht bestellt.
6. LIEFERUNG
Lieferungen gelten ab Druckerei soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Sofern der Auftraggeber keine besonderen Weisungen erteilt, übernimmt der Auftragnehmer keine Verbindlichkeit für den billigsten oder schnellsten Versand. Transportversicherungen werden von dem Auftragnehmer nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers vorgenommen.
7. LIEFERZEIT
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich in Schriftform bestätigt wurden. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages so verlängert sich die Lieferzeit dementsprechend. Die Lieferzeit ist auch unterbrochen für die Dauer der Prüfung der Andrucke bzw. Korrekturabzüge durch den Auftraggeber. Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugsschadens oder entgangener Gewinn kann nicht verlangt werden.
Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – insbesondere Maschinenschaden, Krankheit, Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
8. BEANSTANDUNGEN
sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Die Pflicht des Auftraggebers zur Untersuchung der gelieferten Waren besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. Der Auftragnehmer hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb 3 Monaten beim Auftragnehmer geltend gemacht werden.
Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten.
Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, dagegen werden vom Auftraggeber infolge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.
Korrekturabzüge sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen. Der Auftragnehmer haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
9. URHEBERRECHT
Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich.
Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleibt, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung dem Auftragnehmer. Nachdruck oder Vervielfältigung – gleichgültig in welchem Verfahren – auch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines Urheberrechts oder eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes sind, ist ohne Genehmigung des Auftragnehmers nicht zulässig.
Für fremde Druckstöcke, Manuskripte, überlassene Daten und andere Gegenstände, die nach Erledigung des Auftrages innerhalb 4 Wochen nicht abgefordert sind, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
10. VERSICHERUNGEN
Wenn die dem Auftragnehmer übergebenen Manuskripte, Originale, Druckstöcke, Papiere, Daten usw. gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. Andernfalls kann nur eigenübliche Sorgfalt verlangt werden.
11. MEHR- ODER MINDERLIEFERUNG
Im allgemeinen wird die volle vorgeschriebene Auflage geliefert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Mehrergebnis von 10 % und Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 20 % anzuerkennen. Die dadurch entstandene Änderung des Endpreises errechnet sich durch die Fortdruckkosten. Grundkosten für Erstellung der Druckvorlagen einschließlich Druckplatte oder Sieb werden zu 100 % berechnet.
12. VERWAHRUNG
Vorlagen, Rohstoffe, Datensätze, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt.
Für Beschädigungen von zur Verfügung gestellten Sachen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
13. FIRMENTEXT UND BETRIEBSNUMMER
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, seinen Firmentext, sein Firmenzeichen oder seine Betriebs-Kenn-Nummer nach Maßgabe entsprechender Übungen oder Vorschriften und des gegebenen Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen.
14. MÜNDLICHE ABMACHUNGEN
bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.
Sollten Teile dieses Vertrages für ungültig erklärt werden, bleibt der verbleibende Teil davon unberührt.
15. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist in allen Fällen Memmingen.
Dezember 2003